| SKN - Sachkundenachweis |
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Seit dem 01. September 2008 ist für die Frettchenhaltung ein Sachkundenachweis (SKN) obligatorisch, um die Bewilligung zur Frettchenhaltung zu bekommen. Dieser beinhaltet den Besuch eines vom BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) anerkannten Kurses von 5 Std. oder ein Praktikum von 3 Wochen.
Es wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2013 eingeräumt. Bis dahin müssen alle Frettchenhalter diesen Kurs absolviert haben. Wer nachweisen kann, dass er schon vor dem 01.09.2008 bereits mehr als 3 Jahre offiziell Frettchen hält, muss diesen Kurs nicht mehr absolvieren.
In Zusammenarbeit mit dem Strickhof (http://www.strickhof.ch/) findet der 1. SKN-Kurs am 31. März 2012 statt.
Der Kurs ist wie folgt aufgebaut:
Mit der Zusammenarbeit des Zoologen, der Frettchenhilfe Schweiz und dem Verein Frettchentreff, hoffen wir, Euch einen interessanten und informativen Kurs anbieten zu können. Wir freuen uns, Euch bald an einem der Kurse begrüssen zu dürfen!
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